Ihre Vorteile im Überblick:

- keine Anmeldegebühren
- kurze Vertragslaufzeit oder 1 Monatsbeitrag gratis bei einmaliger Zahlung des Jahresbeitrags.
- garantiert mindestens 37 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr
- flexible 10er Karten für Erwachsene


Preise:

 

Monatliche Rate bei Vertragslaufzeit von

1 Monat

Jahresbeitrag

Einzelunterricht 30 Min.
84 Euro
1008 Euro
Einzelunterricht 45 Min.
126 Euro
1512 Euro
Einzelunterricht 60 Min.
168 Euro
2016 Euro



Gruppenunterricht zu zweit 30 Min. 60 Euro
720 Euro
Gruppenunterricht zu zweit 45 Min. 90 Euro
1080 Euro
Gruppenunterricht zu dritt 45 Min.
66 Euro
792 Euro


Jahresbeitrag bei Vertragslaufzeit von 12 Monaten einmalig zahlbar zu Vertragsbeginn:

Einzelunterricht 30 Min.
(=77,00 Euro pro Monat)
924 Euro
Einzelunterricht 45 Min.
(=115,50 Euro pro Monat) 1353 Euro
Einzelunterricht 60 Min.
(=154,00 Euro pro Monat) 1848 Euro





Zehnerkarte für Erwachsene: siehe Ausschreibung
(10 Unterrichtseinheiten zu je 30 Min. innerhalb eines Unterrichtsabschnittes)


Workshops siehe Ausschreibung.


AGB und Haftpflicht

musikschule im viertel: AGB
Anmeldung Musikschule Vertragslaufzeit

§1 Anmeldung

Für die Teilnahme am Unterricht ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Schulferienordnung akzeptiert.

§2 Instrumentalunterricht

1) Mit dem Musikunterricht kann jederzeit nach Vereinbarung begonnen werden, sofern freie Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Sollten keine Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet.

2) Wird eine Unterrichtsstunde vom Schüler aus abgesagt, so ist der Lehrer nicht verpflichtet den Unterricht nachzuholen. § 615 S.2 BGB findet keine Anwendung.

3) Sagt der Lehrer eine Unterrichtsstunde ab, so wird er sich bemühen die Stunde nachzuholen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird die ausgefallene Stunde rückvergütet. Ausnahme ist das unverschuldete Nichterscheinen des Lehrers aufgrund höherer Gewalt: In diesem Fall hat der Schüler grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachholen der Stunde.

4) Das Unterrichtsverhältnis kann bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat jederzeit schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Bei Abschluss eines Jahresvertrags muss die Kündigung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit.

§3 Unterrichts- und Kursgebühren

Es gelten die Unterrichtsgebühren vom 21.12.2023. Die monatlichen Zahlungen verstehen sich als 12 gleichmäßige Raten der Jahresgebühren. Bei einem Jahresvertrag wird die Gesamtsumme mit Beginn des Vertrags fällig.

§4 Fälligkeit

1) Die Unterrichtsgebühren werden jeweils im Voraus, spätestens zum 05. des Monats fällig.

2) Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen die Mahnung mit einer Mahngebühr und Portokosten zu belegen.

§5 Unterrichtsfreie Zeit

In den Schulferien, den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, sowie eine Woche während des Karnevals findet kein Unterricht statt.

§6 Online Unterricht

In den nachfolgenden Fällen kann die Leitung der Musikschule anordnen, dass der Unterricht nicht als Präsenz-, sondern als Online-Unterricht erfolgt:

  • Pandemien/Epidemien/Fälle von Quarantäne
  • Schließungen der Unterrichtsstätte
  • Behördliche Anordnungen
  • Unwetterlagen
  • Fälle höherer Gewalt

§7 Aufsicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraums und endet mit dem Verlassen desselben. Bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigem Eigentum wird keine Haftung übernommen.

§8  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht.