Monatliche Rate bei Vertragslaufzeit von |
1 Monat |
Jahresbeitrag |
Einzelunterricht 30 Min. |
89 Euro |
1068 Euro |
Einzelunterricht 45 Min. |
133,50 Euro |
1602 Euro |
Einzelunterricht 60 Min. |
178 Euro |
2136 Euro |
Gruppenunterricht zu zweit 30 Min. | 64 Euro |
768 Euro |
Gruppenunterricht zu zweit 45 Min. | 96 Euro |
1152 Euro |
Gruppenunterricht zu dritt 45 Min. |
70 Euro |
840 Euro |
Zehnerkarte für Erwachsene: siehe News |
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Workshops siehe Ausschreibung. |
Für die Teilnahme am Unterricht ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Schulferienordnung akzeptiert.
1) Mit dem Musikunterricht kann jederzeit nach Vereinbarung begonnen werden, sofern freie Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Sollten keine Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet.
2) Wird eine Unterrichtsstunde vom Schüler aus abgesagt, so ist der Lehrer nicht verpflichtet den Unterricht nachzuholen. § 615 S.2 BGB findet keine Anwendung.
3) Sagt der Lehrer eine Unterrichtsstunde ab, so wird die Stunde nachgeholt, von einer qualifizierten Lehrkraft vertreten oder rückvergütet. Ausnahme ist das unverschuldete Nichterscheinen des Lehrers / der Lehrerin aufgrund höherer Gewalt: In diesem Fall hat der Schüler / die Schülerin grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholen, Vertreten oder Rückvergütung der Stunde.
4) Das Unterrichtsverhältnis kann bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat jederzeit schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Bei Abschluss eines Jahresvertrags muss die Kündigung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit.
5) Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Musikschule im Viertel statt. In beiderseitigem Einvernehmen kann ein anderer Unterrichtsort vereinbart werden.
6) Die Lehrkraft ist eine freie Mitarbeiterin der Musikschule im Viertel und verantwortet den Inhalt und die Methodik des Unterrichts selbst.
Es gelten die Unterrichtsgebühren vom 01.01.2024. Die monatlichen Zahlungen verstehen sich als 12 gleichmäßige Raten der Jahresgebühren. Bei einem Jahresvertrag wird die Gesamtsumme mit Beginn des Vertrags fällig.
1) Die Unterrichtsgebühren werden jeweils im Voraus, spätestens zum 05. des Monats fällig.
2) Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen die Mahnung mit einer Mahngebühr und Portokosten zu belegen.
In den Schulferien, den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, sowie während des Kölner Karnevals von Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch findet kein regulärer Unterricht statt.
Auf beiderseitigem Wunsch kann der Unterricht als Online - Unterricht vereinbart werden. Sollte in Folge einer behördlichen Verfügung der Präsenzunterricht untersagt sein oder die Erteilung von Präsenzunterricht aus anderen Gründen unmöglich geworden sein, wird die Dienstleistung in Form des Online-Unterrichts erbracht.
Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraums und endet mit dem Verlassen desselben. Bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigem Eigentum wird keine Haftung übernommen.
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht.